Ausbildungspflicht im Kanton Zürich
Die neue Hundeverordnung ist per 01.06.2025 in Kraft. getreten. Das heisst alle Hunde ob gross oder klein die ab dem 01.06. angeschafft werden oder aus einem anderen Kanton zuziehen müssen einen Kurs über 6 Lektionen absolvieren dessen Lernziele erreicht werden müssen. Ersthundehalter oder Leute die seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr hatten müssen zusätzlich vor dem Hundekauf einen Theoriekurs absolvieren der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Infos vom kantonalen Veterinäramt: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html

