Im Namen der Hunde danken wir Ihnen dass Sie sich die Mühe nehmen sie zu verstehen und mit ihnen zu arbeiten.                                                         

 

 

Ausbildungsplicht Kanton Zürich

Die neue Hundeverordnung tritt per 01.06.2025 in Kraft. Das heisst alle Hunde ob gross oder klein die ab dem 01.06.2025 angeschafft werden oder aus einem anderen Kanton zuziehen müssen einen Kurs über 6 Lektionen absolvieren dessen Lernziele erreicht werden müssen. Der Kurs muss spätestens ein Jahr nach Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. 

Ersthundehalter oder Leute die seit mehr als 10 Jahren keinen Hund mehr hatten müssen zusätzlich einen Theoriekurs absolvieren der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Infos vom kantonalen Veterinäramt:  https://https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde/aenderung-ausbildungspflicht-hunde.html


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