Im Namen der Hunde danken wir Ihnen dass Sie sich die Mühe nehmen sie zu verstehen und mit ihnen zu arbeiten.                                                         

 

 

 

Ausbildungspflicht im Kanton Zürich

Das Zürcher Hundegesetz wird beibehalten. Das Volk sprach sich mit fast 70% aller Stimmen dafür aus. Die Ausbildung wird aber in Zukunft vereinfacht und verkürzt. Gleichzeitig möchte der Regierungsrat diese aber auf alle Rassen ausdehnen. Neu sollen also auch die kleinwüchsigen Hunde einen Kurs besuchen müssen. Vorgesehen ist dass alle Ersthundehalter einen Theoriekurs von zwei Lektionen besuchen müssen. Zudem sollen alle Hundehalter sowohl beim ersten Hund als auch bei jedem späteren Hund einen praktischen Kurs von sechs Lektionen besuchen müssen. 

Aktuell gilt: Die Hundeausbildung ist im Moment nur für grosse oder massige Hunde obligatorisch. Stand 12.02.2019


Neu steht ein Kurs-Guide zur Verfügung. Unter folgendem Link:  codex-hund.ch/hundehalter/kurse-guide Daten eingeben und sofort ist ersichtlich welcher Kurs besucht werden muss. 

für grosse oder massige Hunde welche nach dem 31.12.2010 geboren sind:

(Rassentypliste I oder über 45cm Schulterhöhe oder über 15 kg Körpergewicht)

 

Rassentypliste I

 

Zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes müssen 4 Lektionen Welpenförderung absolviert werden.

 

Im Alter von 16 Wochen bis 18 Monaten muss ein Junghundekurs über 10 Lektionen besucht werden.

 

Wurde entweder die Welpenförderung oder der Junghundekurs nicht besucht, muss zusätzlich ein Erziehungskurs über 10 Lektionen absolviert werden.

 

Falls weder Welpenförderung noch Junghundekurs besucht wurden, müssen 20 Lektionen Erziehungskurs innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes absolviert werden.

 

Jeweils beim erstmaligen Besuch der oben erwähnten Kurse muss der Hundehalter folgendes beachten: Identitätskarte, Führerausweis oder Pass mitbringen. AMICUS/ANIS-Card des Hundes mitbringen. Microchip des Hundes wird abgelesen und kontrolliert. Die Kursbestätigung wird ausschliesslich auf diejenige Person ausgestellt, die den Kurs zusammen mit dem Hund besucht hat.

 

Kann trotz vollständig besuchtem Kurs keine Bestätigung ausgestellt werden, weil die Lernziele nicht erreicht wurden, wird dies dem Absolventen schriftlich begründet mit der Angabe wie viele Lektionen nachzuholen sind. 

 


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