Wichtige Informationen

Alle Hunde, ganze CH

  • Alle Ersthundebesitzer müssen vor dem Kauf des Hundes den theoretischen Sachkundenachweis absolvieren.
  • Hundebesitzer müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, welche die Hundehaltung einschliesst - Mindestdeckung von einer Million.
  • Jeder Hund muss im Alter von 3 Monaten mit einem Chip gekennzeichnet sein
  • Jeder Hund muss innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme bei der Hundedatenbank ANIS registriert sein.
  • Hunde die älter als 3 Monate sind müssen der Wohnortgemeinde innert 10 Tagen gemeldet werden. Jährlich ist eine Hundesteuer zu entrichten.
  • Nach Übernahme des Hundes muss innert eines Jahres mit allen Hunden, jeden Alters der praktische Sachkundenachweis erlangt werden.
  • Diejenige Person welche bei ANIS als Halter eingetragen ist muss auch den theoretischen und/oder den praktischen Sachkundenachweis absolvieren.

Zusätzlich  im Kanton Zürich

für grosse oder massige Hunde welche nach dem 31.12.2010 geboren sind:
(Rassentypliste I oder über 45cm Schulterhöhe oder über 15 kg Körpergewicht)

Link zur Rassentypliste I

  • Zwischen der 8. und 16. Lebenswoche des Hundes müssen 4 Lektionen Welpenförderung absolviert werden.
  • Im Alter von 16 Wochen bis 18 Monaten muss ein Junghundekurs über 10 Lektionen besucht werden.
  • Wurde entweder die Welpenförderung oder der Junghundekurs nicht besucht, muss zusätzlich ein Erziehungskurs über 10 Lektionen absolviert werden.
  • Falls weder Welpenförderung noch Junghundekurs besucht wurden, müssen 20 Lektionen Erziehungskurs innerhalb eines Jahres nach Übernahme des Hundes absolviert werden.
  • In den Junghundekursen sowie den Erziehungskursen ist der praktische Sachkundenachweis vollumfänglich integriert und muss nicht noch separat besucht werden.
  • Jeweils beim erstmaligen Besuch der oben erwähnten Kurse muss der Hundehalter folgendes beachten: Identitätskarte, Führerausweis oder Pass mitbringen. ANIS-Pet-Card des Hundes mitbringen. Mikrochip des Hundes wird abgelesen und kontrolliert. Die Kursbestätigung wird ausschliesslich auf diejenige Person ausgestellt, die den Kurs zusammen mit dem Hund besucht hat.
  • Kann trotz vollständig besuchtem Kurs keine Bestätigung ausgestellt werden, weil die Lernziele nicht erreicht wurden, wird dies dem Absolventen schriftlich begründet mit der Angabe wie viele Lektionen nachzuholen sind.