Obligatorische Kurse

Erziehungskurse

Werden im Kanton Zürich obligatorisch für alle Hunde der Rassentypliste 1. Die Neuerungen treten per 31.12.2010 in Kraft. Zur Rassentypliste 1 gehören alle Hunde welche entweder über 45cm Schulterhöhe aufweisen oder aber über 15 kg wiegen. Eine detaillierte Liste und alles Wissenswerte über die Neuerungen im Kanton Zürich findet man unter www.veta.zh.ch

Der Erziehungskurs umfasst je nach Übernahme des Hundes oder Zuzugs aus einem anderen Kanton oder aber im Falle von nicht absolviertem Welpen- oder Junghundekurs zwischen 10 und 20 Lektionen.

10 Lektionen an zehn verschiedenen Tagen wenn der Hund zwischen der 16.Lebenswoche und dem 18. Lebensmonat übernommen wurde. Zu absolvieren innerhalb eines Jahres.

10 Lektionen an zehn verschiedenen Tagen wenn der Hund im Alter zwischen 18 Monaten und acht Jahren übernommen wurde oder zugezogen ist. Zu absolvieren innerhalb eines Jahres.

20 Lektionen an zehn verschiedenen Tagen wenn der Hund entweder die Welpenförderung oder den Junghundekurs nicht besucht hat. Der Sachkundenachweis wird vollumfänglich angerechnet.

Zurzeit für alle Hunde zu empfehlen welche noch keine vertiefte Grundausbildung haben, diese Kurse sind bei uns unter der Rubrik „Ausbildung" mit den aktuellen Daten aufgeführt.